Privates Baurecht
Ein Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im privaten Baurecht. Hierzu gehört unter anderem die Erarbeitung baurechtlicher Einzelprobleme ebenso wie die Prüfung von umfangreichen Verträgen.
Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer werden von mir kompetent, flexibel und schnell bei Bauvorhaben jeder Art betreut.
Besonders wichtig ist mir die individuelle Beratung, denn jeder Fall stellt sich anders dar und bedarf einer genauen Analyse.
Schwerpunkte der Beratung und der Rechtsverfolgung liegen in
Werkvertragsrecht, auch unter Einbeziehung der VOB,
Gewährleistungsrecht,
Anspruchssicherung und Vergütungsfragen,
Werklohnforderungen,
Anspruchssicherung im Falle der Insolvenz eines Baubeteiligten
Architektenrecht
Umfangreichere Bauvorhaben bedürfen der Beteiligung von Architekten und Sonderfachleuten. Auf diesem Gebiet erbringe ich für Sie folgende Tätigkeiten:
• Beratung im Architektenvertragsrecht,
• Urheberschutz des Architekten,
• Hilfeleistung im Architektenhaftungsrecht,
• Verhandlungen bei Vergütungsfragen,
• Beistand im Projektsteuerungsvertragsrecht
Real Estate
Die rechtliche Vorbereitung und Begleitung von Immobilienverkäufen, sei es als Grundstücksübertragungsvertrag oder durch den Verkauf von Gesellschaftsanteilen, gehört zum Leistungsspektrum der Kanzlei.
Bauträgerrecht
Der Bauträgervertrag sieht die schlüsselfertige Errichtung der Immobilie oder des Wohnungseigentums sowie deren Übereignung auf einem Baugrundstück vor. Hierzu bedarf es umfassender Beratungsleistungen bei
• Generalunternehmerverträgen,
• Generalübernehmerverträgen,
• Bauträgerkaufverträgen.
Typische Konfliktfelder liegen bei
• Vergütungsfragen,
• Leistungspflichten des Bauträgers,
• Abnahmen und Eigenleistungen.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Haben Sie Probleme mit Mietern oder kommt Ihr Vermieter seinen Pflichten nicht nach, stehe ich Ihnen gern fachkompetent zur Seite.
Ebenso bin ich Ansprechpartner für Hausverwalter und Eigentümergemeinschaften bei Fragen und Problemen Rund um die Immobilie.
Handwerkerrecht
Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Baumaßnahmen entstehen oft. Häufig geht es um Mängel und Vergütungsfragen. Frühzeitige anwaltliche Beratung und Begleitung ist sinnvoll, um langwierige und kostenträchtige Auseinandersetzungen zu verhindern.