Privates Baurecht
Ein Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im privaten Baurecht. Hierzu gehört unter anderem die Erarbeitung baurechtlicher Einzelprobleme ebenso wie die Prüfung von umfangreichen Verträgen.
Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer werden von mir kompetent, flexibel und schnell bei Bauvorhaben jeder Art betreut.
Besonders wichtig ist mir die individuelle Beratung, denn jeder Fall stellt sich anders dar und bedarf einer genauen Analyse.
Schwerpunkte der Beratung und der Rechtsverfolgung liegen in
- Werkvertragsrecht, auch unter Einbeziehung der VOB,
- Gewährleistungsrecht,
- Anspruchssicherung und Vergütungsfragen,
- Werklohnforderungen,
- Anspruchssicherung im Falle der Insolvenz eines Baubeteiligten

