Der Bauträgervertrag sieht die schlüsselfertige Errichtung der Immobilie oder des Wohnungseigentums sowie deren Übereignung auf einem Baugrundstück vor. Hierzu bedarf es umfassender Beratungsleistungen bei
- Generalunternehmerverträgen,
- Generalübernehmerverträgen,
- Bauträgerkaufverträgen.
Typische Konfliktfelder liegen bei
- Vergütungsfragen,
- Leistungspflichten des Bauträgers,
- Abnahmen und Eigenleistungen.
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