Bauträgerrecht
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Bauträgerrecht

Der Bauträgervertrag sieht die schlüsselfertige Errichtung der Immobilie oder des Wohnungseigentums sowie deren Übereignung auf einem Baugrundstück vor. Hierzu bedarf es umfassender Beratungsleistungen bei

- Generalunternehmerverträgen,

- Generalübernehmerverträgen,

- Bauträgerkaufverträgen.

Typische Konfliktfelder liegen bei

- Vergütungsfragen,

- Leistungspflichten des Bauträgers,

- Abnahmen und Eigenleistungen.